Für Unternehmer und Freiberufler

Sog. „Agrardiesel“ wird wieder eingeführt

5. November 2025


Das BMF hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) wieder eingeführt wird. Es soll eine entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes erfolgen.





Hinweis:





Die Wiedereinführung der Steuerentlastung soll an die bis Ende 2025 bestehende Regelung zur Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anknüpfen.


Zur Übersicht