Das BMF hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) wieder eingeführt wird. Es soll eine entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes erfolgen.
Hinweis:
Die Wiedereinführung der Steuerentlastung soll an die bis Ende 2025 bestehende Regelung zur Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anknüpfen.