Für alle Steuerpflichtigen

Steuererklärungsfristen für 2019 und für 2020

10. September 2021


Die Steuererklärungsfristen wurden auf Grund der schwierigeren Bedingungen während der Corona-Pandemie sowohl für das Jahr 2019 als auch für 2020 verlängert. Diese stellen sich folgendermaßen dar:





Steuererklärungsjahr20192020
Allgemeine Abgabefrist bei vom Stpfl. selbst erstellter Erklärung31.7.20201.11.2021
Abgabefrist für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden31.8.202131.5.2022
Wenn Bezieher von Arbeitslohn nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, dies aber freiwillig vornehmen (Antragsveranlagung)31.12.202331.12.2024




Hinweis:





  • Das Finanzamt kann aus verschiedenen Gründen die Steuererklärung auch vor Ablauf dieser Fristen beim Stpfl. anfordern.
  • Zu beachten ist, dass ein Versäumnis dieser Fristen zu Verspätungszuschlägen führt. In solchen Fällen sollte – möglichst vor Ablauf der Frist – mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen und um Fristverlängerung gebeten werden.





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