Zunehmend behalten Banken bei größeren Einlagebeständen negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein. Zur steuerlichen Behandlung dieser Sachverhalte hat jüngst die FinVerw Stellung genommen und das umfangreiche Erläuterungsschreiben zur Abgeltungsteuer insoweit aktualisiert.
Negative Einlagezinsen stellen keine Zinsen bei den Kapitaleinkünften dar, da sie nicht als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- und Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag erfasst sind und sich damit im Ergebnis steuerlich nicht auswirken. Bei Anlageprodukten mit gestaffelten Zinskomponenten („Staffelzinsen“) ist die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Ist die Gesamtverzinsung aus Sicht des Kapitalanlegers positiv, so handelt es sich insgesamt um Kapitaleinkünfte. Eine negative Gesamtverzinsung ist hingegen stets insgesamt als Verwahr- oder Einlagegebühr zu behandeln.
Beispiel:
Die Zinskonditionen für ein Tagesgeldkonto sind wie folgt ausgestaltet:
– von 0,00 € bis 500 000,00 €: positiver Zins (0,1 % p.a.)
– von 500 000,01 € bis 1 000 000,00 €: keine Verzinsung
– ab 1 000 000,01 €: negativer Zins (-0,05 % p.a.)
Es werden 1 500 000,00 € vom 1.1.-31.3. angelegt. Die Zinsgutschrift erfolgt am 31.3.
Lösung:
– Auf den ersten Teilbetrag i.H.v. 500 000,00 € entfällt ein positiver Zins i.H.v. 125,00 € (500 000,00 € x 0,1 % x 3 Monate).
– Auf den zweiten Teilbetrag (500 000,01 € bis 1 000 000,00 €) entfällt kein Zins.
– Auf den dritten Teilbetrag (1 000 000,01 € bis 1 500 000,00 €) entfällt ein negativer Zins i.H.v. – 62,50 € (500 000,00 € x 0,05 % x 3 Monate).
Der Besteuerung ist der positive Saldo aus den Zinsen der drei Guthabenbereiche i.H.v. 62,50 € zu Grunde zu legen (125,00 € + 0,00 € - 62,50 €).
Handlungsempfehlung: Es sollte überprüft werden, ob von der Bank der Steuereinbehalt richtig berechnet wird. Ansonsten muss eine Korrektur bei der späteren Einkommensteuerveranlagung erfolgen.