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Steuerverschärfung für ausländische Alterseinkünfte geplant

22. Januar 2025


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll ab 2025 eine Steuerverschärfung für ausländische Alterseinkünfte eintreten. Diese Leistungen sollen, anders als nach aktuellem Recht, ab 2025 von dem System der nachgelagerten Besteuerung erfasst werden, wenn die steuerliche Förderung während der Beitragsphase nicht im Inland, sondern nur nach ausländischem Steuerrecht erfolgte. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen während einer Auslandstätigkeit keine unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Besondere Bedeutung wird diese Neuregelung für Auszahlungen aus Pensionsplänen aus den USA (insbesondere US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen – sog. 401(k)-Plan) haben.





Handlungsempfehlung:





Im Einzelfall kann zu prüfen sein, ob der umfassenderen Besteuerung ab 1.1.2025 z.B. dadurch aus dem Weg gegangen werden kann, dass noch in 2024 eine vorgezogene Auszahlung der Ansprüche erfolgt.


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