Für Unternehmer und Freiberufler

Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft soll fortgeführt werden

5. November 2025


Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf, der die angekündigte Fortsetzung der Stromsteuerentlastung für potenziell über 600 000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortführen soll. Nach aktuellem Recht würde diese zum 31.12.2025 auslaufen.





Hinweis:





Auch zukünftig wird die Stromsteuerentlastung auf Antrag gewährt, soweit der Strom für betriebliche Zwecke bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft genutzt wird.


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