Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf, der die angekündigte Fortsetzung der Stromsteuerentlastung für potenziell über 600 000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortführen soll. Nach aktuellem Recht würde diese zum 31.12.2025 auslaufen.
Hinweis:
Auch zukünftig wird die Stromsteuerentlastung auf Antrag gewährt, soweit der Strom für betriebliche Zwecke bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft genutzt wird.