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Sudoku-Rätselhefte können als periodische Druckschriften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen

5. Dezember 2025


Regelmäßig erscheinende Sudoku-Rätselhefte fallen nach einem Urteil des EuGH vom 1.8.2025 (Rs. C-375/24) unter die zolltarifliche Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur und gelten damit als „periodische Druckschriften“. Für die Einreihung ist nicht erforderlich, dass die Hefte überwiegend aus Buchstaben bestehen; auch Zahlenrätsel erfüllen die Voraussetzungen. Maßgeblich ist die regelmäßige Veröffentlichung unter einheitlichem Titel mit Datumsangabe.





Hinweis:





Damit können solche regelmäßig erscheinenden Hefte dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.


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