Der BFH hatte mit Urteil vom 12.11.2025 (Az. II R 3/25) die pauschalierte Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer im Bundesmodell für verfassungsgemäß gehalten. Gegen diese Entscheidung ist nun die Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die beim BVerfG unter dem Az. 1 BvR 472/26 anhängig ist.
Handlungsempfehlung:
Der Ausgang dieses Verfahrens ist völlig ungewiss und es werden wohl einige Jahre vergehen, bis ein Urteil des BVerfG vorliegt. In Fällen, in denen die pauschalierte Bewertung zu von den Verkehrswerten deutlich abweichenden Werten führt, sollte in der Praxis geprüft werden, ob gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts Einspruch eingelegt werden sollte, um von der Möglichkeit einer festgestellten Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Normen profitieren zu können.