Natürliche Personen kennen bereits seit einigen Jahren die Steuer-Identifikationsnummer, die einer Person einmalig von der FinVerw für Zwecke der Identifikation zugeteilt wird. Die Steuer-Identifikationsnummer hat z.B. Bedeutung beim Lohnsteuerabzug, aber auch beim Kindergeld und bei der Kommunikation mit der FinVerw. Im Gegensatz zur vom jeweils zuständigen Finanzamt zugeteilten Steuernummer wird die Steuer-Identifikationsnummer einer natürlichen Person einmalig zugeteilt und bleibt über das ganze Leben der Person bestehen.
Entsprechendes soll mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer für jeden wirtschaftlich Tätigen geschehen. Wirtschaftlich Tätiger ist jede natürliche Person, Personengesellschaft oder Körperschaft (z.B. Kapitalgesellschaft), die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer soll nun zum 1.11.2024 beginnen und in mehreren Stufen erfolgen, welche 2026 abgeschlossen sein sollen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.
Hinweis:
Wird eine natürliche Person wirtschaftlich tätig, so z.B., wenn diese ein Einzelunternehmen betreibt, so wird dieser neben der Steuer-Identifikationsnummer, die jeder natürlichen Person zugeteilt wird, auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer betreffend der wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeteilt.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.). Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird allen wirtschaftlich Tätigen erteilt. Dies können natürliche Personen (die z.B. ein Einzelunternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben), Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder sonstige Körperschaften sein. Da natürliche Personen mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten nebeneinander ausüben können, wird der Person eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erteilt und diese ergänzt um ein Unterscheidungsmerkmal. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird zugleich das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Beispielsweise könnte eine Wirtschafts-Identifikationsnummer mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 konkret wie folgt aussehen: DE123456789-00001.
Konkret wird den wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30.9.2024 eine USt-IDNr. erteilt wurde, diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Ab wann die Wirtschafts-Identifikationsnummer der zugeteilten USt-IDNr. entspricht, wird das Bundeszentralamt für Steuern noch bekannt geben. Einem wirtschaftlich Tätigen, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer ist und dem bis zum 30.9.2024 keine USt-IDNr. erteilt wurde, erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn die Voraussetzungen für eine elektronische Mitteilung dieser Nummer vorliegen. Hierzu bedarf es eines Benutzerkontos auf der ELSTER-Plattform. Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt, sobald die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Handlungsempfehlung:
Die USt-IDNr., welcher in der Praxis eine hohe Bedeutung zukommt, bleibt insoweit unverändert bestehen. Die USt-IdNr. ist also wie gewohnt für Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, weiter zu verwenden. Auch die Steuernummer bleibt nach Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in ihrer Funktion bestehen und ist zunächst insbesondere auf den steuerlichen Vordrucken der Finanzbehörden wie bisher zu verwenden.
Im Übrigen besteht aktuell kein Handlungsbedarf für Unternehmer im Hinblick auf die stufenweise Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Aktuell dient bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden die Steuernummer als Identifikationsmerkmal.