Für Unternehmer und Freiberufler

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) beginnt

22. Januar 2025


Mit dem 1.11.2024 hat die Vergabe der W-IdNr begonnen, die zukünftig der eindeutigen Identifikation der wirtschaftlich Tätigen dienen soll. Wirtschaftlich Tätiger ist jede natürliche Person, Personengesellschaft oder Körperschaft (z.B. Kapitalgesellschaft), die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Die Vergabe der W-IdNr erfolgt in mehreren Stufen, welche 2026 abgeschlossen sein sollen. Die W-IdNr besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr). Da natürliche Personen mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten nebeneinander ausüben können, wird der Person eine W-IdNr erteilt und diese ergänzt um ein Unterscheidungsmerkmal. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird zugleich das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Beispielsweise könnte eine W-IdNr mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 konkret wie folgt aussehen: DE123456789-00001.





Handlungsempfehlung:





Die USt-IdNr, welcher in der Praxis eine hohe Bedeutung zukommt, bleibt insoweit unverändert bestehen. Die USt-IdNr ist also wie gewohnt für Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, weiter zu verwenden. Wirtschaftlich Tätigen, denen bis 30.11.2024 vom Bundeszentralamt für Steuern bereits eine USt-IdNr erteilt wurde, wird diese künftig auch als W-IdNr zugeteilt. Auch die Steuernummer bleibt nach Einführung der W-IdNr in ihrer Funktion bestehen und ist zunächst insbesondere auf den steuerlichen Vordrucken der Finanzbehörden wie bisher zu verwenden. Im Übrigen besteht aktuell kein Handlungsbedarf für Unternehmer im Hinblick auf die stufenweise Zuteilung der W-IdNr. Aktuell dient bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden die Steuernummer als Identifikationsmerkmal.





Hinweis:





Nun wird auch gesetzlich klargestellt, dass bis zur Bereitstellung eines maschinellen Antragsverfahrens zur Wirtschafts-Identifikationsnummer zur Identifikation des wirtschaftlich Betroffenen weiterhin die Steuernummer verwendet werden kann.


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