Für Unternehmer und Freiberufler

Weiterbelastung von Verwaltungskosten innerhalb einer Unternehmensgruppe

23. Juli 2025


Werden innerhalb einer Unternehmensgruppe Verwaltungsleistungen erbracht, so können diese weiterbelastet werden und führen dann bei den Empfängern der Leistungen zu Betriebsausgaben. Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist zum einen eine entsprechende Vereinbarung und zum anderen die Anwendung fremdüblicher Verrechnungspreise. Das FG Münster hat in der Entscheidung vom 15.11.2024 (Az. 12 K 817/19) insoweit als angemessenes Entgelt den tatsächlich entstandenen Personalaufwand zuzüglich eines Gewinnaufschlags (i.d.R. 5 %) angesetzt.





Hinweis:





Nicht fremdübliche Verrechnungspreise würden steuerlich zu einer Korrektur führen über die Instrumente der Entnahmen/Einlagen bzw. bei Beziehungen zu Kapitalgesellschaften der vGA/verdeckten Einlage.


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