Abgabe- und Zahlungstermine 2022

Wichtige Steuertermine 2022(1)

12. Januar 2022


(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist – siehe unten 2.b, bb)

















(1) Vgl. auch die folgenden Hinweise. (2)Hinweis: Bei Zahlungen durch Scheck gilt die Zahlung erst
drei Tage nach Eingang als entrichtet. (3)Bei Kapitalerträgen i.S.d § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG (v.a.
von Kapitalgesellschaften vorgenommene Gewinnausschüttungen) ist die einbehaltene Steuer,
soweit es sich nicht um Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, zu dem Zeitpunkt
abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gläubigern zufließen. Der Zufluss gilt als an dem
Tage erfolgt, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. (4)Zur Wahrung der
Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein. (5)Bzw.
24.10./26.10. in den Bundesländern, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.


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