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Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

17. Oktober 2024


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass Rentner ab Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente erhalten, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Die Regelungen für Erwerbsminderungsrenten wurden in der Vergangenheit mehrfach verbessert. Allerdings profitierten nur Rentenneuzugänge von diesen Änderungen, während Bestandsrentner bisher nicht berücksichtigt wurden. Insoweit gibt es nun Verbesserungen:





–  Bei Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erhalten Rentner einen durchschnittlichen Zuschlag i.H.v. rund 80 € monatlich (+7,5 %).





–  Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erhalten Rentner einen durchschnittlichen Zuschlag i.H.v. knapp 50 € monatlich (+4,5 %). Sie hatten bereits von gesetzlichen Verbesserungen in der Vergangenheit profitiert.





Hinweis:





Die Auszahlung erfolgt automatisch und zunächst getrennt von der regulären Rente durch den Rentenservice der Deutschen Post AG; ein Antrag ist nicht erforderlich. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt.


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