18. März 2024 Allgemein
Antrag auf Günstigerprüfung muss rechtzeitig gestellt werden
Kapitaleinkünfte unterliegen grds. dem gesonderten Steuertarif von 25 % der Einnahmen. Auf Antrag kann eine Günstigerprüfung erfolgen, sodass die Kapitaleinkünfte dann in die reguläre Tarifbesteuerung einbezogen werden, sofern dies steuerlich günstiger ...
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